MATTHIAS UHLMANN

«DER VATER VON ALL DEM» — DIE NATURALISTENFILME DES SCHWEIZERS WERNER KUNZ

CH-FENSTER

Wer sich Mitte der 1950er-Jahre in Schweizer Kinos einheimische Filme anschaute, konnte sich nicht nur an Werken wie Uli, der Knecht, Heidi und Peter, Polizischt Wäckerli oder Taxichauffeur Bänz erfreuen, sondern mutete sich unter Umständen gar stärkere filmische Gewürze wie Es geschah am hellichten Tag zu. Mittlerweile beinahe gänzlich vergessen ist hingegen, dass zur selben Zeit die Filme von Werner Kunz gezeigt wurden und regelmässig die Säle füllten.1 – Der vorliegende Beitrag soll diese empfindliche Lücke in der Schweizer Filmhistoriografie schliessen, wobei die Auswertung und die Rezeption der Kunz’schen Filme im Zentrum stehen.2

Nackte und Naturisten – gefilmte Nacktgestalten im Kontext

Bereits seit den Anfängen der Kinematografie wurden Filme mit Nacktdarstellungen konsumiert und somit wohl auch in der Schweiz. Angesichts rigoroser Verbote fand dies jedoch im klandestinen Rahmen statt. Falls solche Filme hingegen in öffentlichen Vorführungen gezeigt werden sollten, hatten sie zumindest für die Zensurbehörden von «guter Tendenz» zu sein: Nur wenn sie einem «höheren Zweck» dienten, etwa erzieherische, aufklärerische oder medizinische Werte vorweisen konnten, kam die Vorführung von Filmen mit riskantem Bildmaterial und verfänglichen Inhalten überhaupt infrage.

Vor dem Film nahmen bereits Druckerzeugnisse eine ähnliche Nobilitierung des Nackten vor. Es finden sich verschiedene traditionsreiche Varianten immunisierender Etikettierungen, wie etwa diejenige, Nacktdarstellungen als Vorlagenmaterial für Aktzeichner zu deklarieren. Anders verfuhren die Naturistenpublikationen, in denen der wohlgeformte nackte Körper als Vorbild unterschiedlichster, jedoch immer höherer Art präsentiert wurde. Eduard Fankhauser, der Begründer des organisierten Schweizer Naturismus, brachte diese Gemengelage als Grundhaltung bereits 1926 folgendermassen auf den Punkt:

1. Der Normalmensch bekommt beim Anblick eines schönen nackten Körpers die Sehnsucht, einen ebensolchen zu besitzen. – Dies ist jedoch nur möglich, wenn er sich von den menschlichen Schwächen befreit (richtige, giftfreie Ernährung) und seinen Körper sportlich und gymnastisch betätigt. – Wer dies tut [...], hilft somit am Aufstieg der Menschheit.

2. Nichts lässt im Normalmenschen die Phantasie sich so entwickeln, wie der halbverhüllte Körper. Die Sinnlichkeit wird dadurch unnormal gesteigert. – Hat nun der so von der heutigen Mode aufgepeitschte Mensch Gelegenheit, den vollständig nackten idealen Menschen zu betrachten, so schwinden die falschen Vorstellungen, damit die überreizte Sinnlichkeit [...]. – Dadurch wird den Geschlechtskrankheiten auf die einzige vernünftige Art vorgebeugt.3

Mit diesen beiden Eckpfeilern des naturistischen Strebens (anhand derer Fankhauser später den Naturisten vom «primitiven Nudisten» unterscheiden sollte)4 erreichte Fankhauser vor dem Berner Obergericht einen Freispruch gegenüber dem Vorwurf, naturistische Publikationen öffentlich in seiner Buchhandlung ausgestellt zu haben. So sie in unverfänglicher Weise posierten und unter der Bedingung, dass sie von entsprechendem Text begleitet wurden, gingen die Abbildungen von Naturistenleibern fortan als erlaubte Verkörperung des lebensreformerischen Projekts durch.5

Was für die Naturistenpublikationen galt, galt für Naturistenfilme jedoch noch lange nicht: Soweit ersichtlich, fanden die frühesten Vorführungen von Naturistenfilmen in der Schweiz allermeist nur im Rahmen von geschlossenen Einzelvorstellungen statt, die unter der Schirmherrschaft des von Fankhauser 1927 gegründeten Schweizer Lichtbundes beziehungsweise seines Verlags Die Neue Zeit standen und zudem oft von Vorträgen oder Kommentaren von Fankhauser oder dessen «Mentor» Werner Zimmermann begleitet wurden (oder – zensorisch bedingt – werden mussten).6

Öffentliche Vorführungen von Naturistenfilmen vor 1939 in der Schweiz sind nur wenige dokumentiert: Der Ufa-«Kulturfilm» Wege zu Kraft und Schönheit (Wilhelm Prager, D 1925) lief von der Zensur unbeanstandet zuerst in einem Zürcher, dann in einem Basler Kino. Elysia (Carl Harbaugh, USA 1933) hingegen, einer der ersten US-amerikanischen Naturistenfilme, wurde 1936 in Basel und ein Jahr darauf in Zürich verboten. Die Basler Behörde liess die lebensreformerische Bemäntelung nicht gelten, sondern stellte fest: «[Elysia] ist kein Nacktkulturfilm, sondern bloss ein schmutziger Spielfilm.»

Auch in den Jahren nach 1945 hatte die Nacktheit im «Spielfilm» denselben schweren Stand, wurde doch etwa das Aufblitzen blanker Busen in sogenannten «Sittenfilmen» von den kantonalen Filmzensurstellen, soweit die Zürcher Entscheide schweizweite Geltung beanspruchen können, routiniert ausgemerzt.7 Aufgrund seines Unterhaltungszwecks konnte sich ein fiktionaler Film, der Nacktdarstellungen beinhaltete, eben nicht auf den Entlastungsgrund des erwähnten noblen Mehrwerts berufen. Dies galt auch für den Spielfilm L’Ile aux femmes nues (Henri Lepage, F 1952). Zwar spielte dessen Handlung teilweise in der 1931 gegründeten Naturistenkolonie Héliopolis auf der französischen Ile du Levant (wir werden auf diese noch mehrmals zu sprechen kommen), mangels entsprechender Botschaft ging er jedoch nicht als Naturistenfilm durch, sondern wurde (etwa) in den Kantonen Zürich und Genf verboten.

Die in der Schweiz geltenden Grenzen der erlaubten Nacktdarstellungen im Film sollten bald durch die Produktionen von Werner Kunz neu ausgemessen werden. Da deren Vorgeschichte von entscheidender Bedeutung ist, soll zunächst diese betrachtet werden.

Die Frühphase des Filmschaffens von Werner Kunz als «notre jeune membre»

Werner Kunz (*1926) siedelte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nach Genf über, wo er im April 1948 in den dort ansässigen Club Ciné-Amateurs, den ältesten Amateurfilmklub der Schweiz, eintrat.8 Bereits einige Wochen später konnte er vier 8-mm-Filme vorführen, die er zum Teil noch zu Kantonsschulzeiten gedreht hatte. Diese fanden wohlwollende Aufnahme: «[Les films du] notre jeune membre [...] nous ont plu par leur fraîcheur, leurs belles vues, notamment en couleurs, et celles de ski.»

Im Club Ciné-Amateurs wurde aber nicht nur trockenes filmisches Brot gereicht. Ein Blick auf die Aktivitäten anderer Schweizer Klubs deutet darauf hin, dass speziell die Genfer sporadischen Pikanterien durchaus zugeneigt waren: Im Oktober 1949 wurden etwa Cinquante ans d’élégance balnéaire mit Aufnahmen des «défilé à Genève-plage», sowie Élection de Miss Suisse (beide von Jean Luscher) vorgeführt, wobei ein neuer Besucherrekord von über 400 Zuschauern, die nicht alle Klubmitglieder waren, verzeichnet werden konnte. Einige Wochen später lief dann Délire (R. Masson, F [o. J.]), dem der Berichterstatter eine «inspiration surtout sexuelle» attestierte und dabei die von Kunz verantwortete «ambiance musicale parfaite» lobte.

Im Februar 1950 fand im Club Ciné-Amateurs die Vorführung eines Films statt, der die Karriere von Werner Kunz entscheidend prägen sollte. Bereits einige Monate vorher hatte der Genfer Klubbericht angekündigt: «Notre as cinéaste, avec son goût artistique sûr, Monsieur J[ean] Rouiller, nous promet un film intéressant, en couleur, tourné à l’Ile du Levant. Cette région, qui abrite les belles naïades aux corps brunis par le soleil et patinés par l’air de la mer, offre, nous le savons déjà, des sujets multiples et propices aux belles photographies.»9 Aufgrund des naturistischen Charakters dieses Films, der den Titel L’Ile du Levant tragen sollte, schloss der Club Ciné-Amateurs bei der Vorführung ausnahmsweise seine Türen für Nicht-Mitglieder. In seiner Besprechung lobte der Vizepräsident Reynold Kaufmann die filmische Darbietung des Verlaufs eines Tages auf der Ile du Levant in jeder Hinsicht, brachte gegenüber dem zentralen Inhalt jedoch leise Kritik vor: «Vénus sortant de l’onde ou courant à travers champs et bois est un sujet qui n’a pas attendu le cinéma pour être mis en relief si nous osons dire.» – Werner Kunz jedoch wusste es besser: In der weitsichtigen Überzeugung, dass zumindest das normale Publikum gespannt auf die filmische Wiedergabe entsprechender Gestalten warteten, kaufte er Jean Rouiller den Film kurzerhand ab...

Bevor Kunz dieses Material auswertete, kehrte er Anfang 1951 nach Zürich zurück, um als Reiseleiter für Europa zu arbeiten. Bald kamen auch Afrikareisen dazu, und es ergab sich, dass eine Gruppe bei Kunz’ Arbeitgeber eine Tour buchte und das Anliegen vorbrachte, dass ihre Erlebnisse filmisch festgehalten würden. Kunz konnte sie begleiten und filmte auf 16-mm-Farbfilm einerseits die Auftraggeber, andererseits aber auch «Land und Leute» zur eigenen Verfügung. Unter vergleichbaren Bedingungen (etwa auf Reisen nach New York oder nach Französisch-Algerien) entstanden in den nächsten drei Jahren weitere Filme, die denn auch bald vorgeführt werden sollten.

Erste öffentliche Vorführungen

Im Frühling 1954 trat Werner Kunz erstmals mit bewegten Bildern an die Öffentlichkeit. Im Basler Kino Capitol zeigte er am 13. März das 16-mm-«Dokumentarfilmprogramm» Wie Menschen leben, das die vier jeweils 20-minütigen Teile New York, Menschen im Sudan, Unbekanntes Algerien und Gesunder Geist, gesunder Körper umfasste. Die ersten drei beschränkten sich auf unverfängliche Impressionen ferner Schauplätze. In der letzten Episode klang dann eine lebensreformerische Botschaft zumindest an: Laut einem (sanft ironischen) Zeitungsbericht beinhaltete sie «einen glatzköpfigen Herrn Nimmersatt [...], der ungehemmt sein Beefsteak verzehrt (‹Leichenbrei›) und mit einem hübschen Mädchen konfrontiert [wird], das gehorsam sein Birchermüslein löffelt».

Die naturistische Ausrichtung zeigte sich vorerst anhand der «richtigen» Ernährung – im bald modifizierten und erweiterten Programm sollte sie dann deren Resultat kraft unbekleideter Körper veranschaulichen: Soweit ersichtlich, fand die «Welturaufführung» eines Naturistenfilms von Werner Kunz am 5. August 1954 ebenfalls im Basler Kino Capitol statt.10 Kunz hatte das in Genf erstandene Material von Rouillers Film L’Ile du Levant in der Zwischenzeit durch solches aus einem eigenen Nachdreh auf der Insel ergänzt und daraus eine Episode namens L’Ile merveilleuse hergestellt, welcher Menschen im Sudan nun weichen musste. Werner Zimmermann, beworben als «geistiger Vater der Freikörperkultur in der Schweiz», hielt das Begleitreferat zum vierteiligen Programm, womit dessen «gute» Tendenz zusätzlich akzentuiert wurde. Die Basler National-Zeitung fand Platz für einen Bericht über die Veranstaltung, und in diesem standen die Worte Zimmermanns denn auch im Zentrum: Lediglich «[n]ebenher liefen vier Kurzfilme». Auf die Angabe zu deren Urheber wurde verzichtet; zumindest die ersten beiden wurden als «dilettantisch» charakterisiert. Ausgerechnet die Episode zu Héliopolis schnitt hingegen nicht allzu schlecht ab: Wohl sei sie «[k]ein sachlicher Bericht [...], sondern mehr ein neckisches Planschen, Spritzen, Schwimmen, Tauchen, Klettern und Springen von nackten Männlein und Weiblein. Es ist viel Ziererei, viel forcierte Fröhlichkeit, viel naiver Übermut da.» In der Folge scheint einerseits die Basler Zensur dem naturistischen Ansinnen, das Publikum andererseits den dazugehörigen Bildern gewogen gewesen zu sein, denn im Dezember 1954 konnte Kunz in einem Schreiben festhalten, dass L’Ile merveilleuse in Basel bereits 14-mal gelaufen sei, und die «über 8’000 Basler Besucher, unter denen sich Pfarrer, Lehrer, Arbeiter, Hausfrauen und Direktoren befanden, waren des Lobes voll über die saubere Gestaltung und Absichten dieses Films».

Mittlerweile hatte Kunz dem Programm eine weitere auf Sylt gedrehte Episode hinzugefügt; Aufnahmen vom Nacktbadestrand Abessinien fehlten nicht. Der Teil erhielt den Titel Sylt, Perle der Nordsee, das nun fünfteilige Programm hiess jetzt So leben Menschen und wurde Ende 1954 im Kanton Bern freigegeben. Die öffentliche Vorführung in den Kantonen Zürich und St. Gallen hingegen gestaltete sich schwierig: Im Dezember 1954 hatte Kunz der Zürcher Polizeidirektion bereits die dritte, also die zum zweiten Mal entschärfte Version von L’Ile merveilleuse zur Prüfung vorgelegt, in der nun die primären Geschlechtsorgane nicht mehr sichtbar waren. Diese bereinigte Version beschränkte sich entweder auf dorsale Aufnahmen von Leibern oder auf solche, in denen die Naturisten mit sogenannten cache-sexes versehen waren: Diese waren in bestimmten Abschnitten von Héliopolis vorgeschrieben und bestanden aus einem «kleinen Dreiecktüchlein, das die primären Sexualorgane deckt und rückseitig nur mit einer Schnur oder einem schmalen Band gehalten wird».11 Die Polizeidirektion wies aber auch diese Fassung im Januar 1955 zurück. Und bei Sylt, Perle der Nordsee verlangte sie die «Entfernung» aller Bilder aus Abessinien, womit nurmehr normaltouristische Sehenswürdigkeiten übrig geblieben wären. Trotz der Politik der kleinen Schritte blieb die öffentliche Vorführung von L’Ile merveilleuse und Sylt, Perle der Nordsee im Kanton Zürich verboten, denn im April 1955 stützte der Zürcher Regierungsrat (nach neunmaliger Visionierung) diesen Entscheid. – Die Zürcher «Premiere» der beiden Filme konnte zumindest aber in privatem Rahmen stattfinden: Auf Einladung eines praktizierenden Naturisten und unter dem Patronat des Swissair-Fussballklubs zeigte Kunz am 21. Oktober 1955 L’Ile merveilleuse und Sylt, Perle der Nordsee den 79 Zuschauerinnen und Zuschauern im Instruktionsraum auf dem Swissair-Areal in Kloten.12 Dem Anlass wohnten kontrollhalber zwei Kantonspolizisten bei, welche die Vorführung jedoch nicht verhinderten, sondern vielmehr die öffentliche Vorführung verbotener Filme registrierten. Das Statthalteramt übernahm in der Folge denselben Standpunkt und büsste Kunz mit 150 Franken. Er focht jedoch an und erhielt vor dem Bezirksgericht Bülach recht. Die Tragweite dieses Freispruchs ist nicht zu unterschätzen, hätte das Vergehen gegen die Zürcher Kinoverordnung doch einen Eintrag ins Strafregister nach sich gezogen, wodurch Kunz das Patent zur Veranstaltung von öffentlichen Filmvorführungen in den meisten Schweizer Kantonen verloren hätte. (Neben dieser privaten Premiere ist nur noch eine einzige Vorführung der beiden Produktionen im Kanton Zürich zu verzeichnen, die zugleich die Derniere war: Im April 1956 spielte ausgerechnet die Freisinnige Kreispartei Zürich 6 die Filme, worauf die Polizeidirektion deren Präsidenten verzeigte. Das Strafverfahren wurde aber wieder eingestellt. Bedauerlicherweise ist weder über die Vorgeschichte noch den Kontext dieses sonderbaren Anlasses Weiteres bekannt.)

Immer noch zu Filmvorführungen befugt, veranstaltete Kunz in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Lichtbund im grossen Festsaal des Basler Stadt-Casinos dann an drei Abenden im Frühjahr 1956 jeweils eine «öffentliche Vorführung von Farbfilmen über Freikörperkultur». Obwohl sich das Programm auf die beiden Filme L’Ile merveilleuse und Sylt, Perle der Nordsee beschränkte, die den Naturismus in Anwendung zeigten, konnte Kunz mittlerweile auf Etiketten wie «Kulturprogramm» oder «Dokumentarfilmprogramm» verzichten. Der Andrang des Publikums, das zur Hälfte aus Frauen bestand, muss gross gewesen sein, und der Berichterstatter einer Basler Zeitung stellte anlässlich des ersten Abends die gute Frage, ob man diesen nun «erstaunlich oder erfreulich oder entsetzlich» nennen müsse. Gut hundert Zuschauer fanden jedenfalls nur stehend entlang den Wänden Platz. – Entsprechend wurden die Vorstellungen Ende April 1956 gleichenorts dreimal wiederholt.

Nous irons à l’Ile du Levant / Wir fahren zum Naturisten-Paradies (1957)

Bestärkt durch den Erfolg und die zensorischen Vorführungserlaubnisse der beiden Naturistenepisoden machte sich Werner Kunz umgehend an seinen nächsten Film Nous irons à l’Ile du Levant / Wir fahren zum Naturisten-Paradies. Bei diesem Langfilm etablierte er den Produktionsmodus, den er – bis auf seine beiden letzten Filme – grundsätzlich beibehalten sollte: In einer Kleingruppe machte man sich auf die Reise, wobei entsprechend dem jeweiligen rudimentären «Drehbuch» auch gefilmt wurde. An den eigentlichen Zielorten, den Naturistenkolonien, konnten die Drehbewilligungen regelmässig ohne Weiteres eingeholt werden. Die «normalen» Gäste machten nach Wunsch mit, womit dann auch die Annoncierungen wie «Mitwirkung von Jungen und Mädeln aus sechs europäischen Nationen!» gerechtfertigt waren. Meist filmte Kunz selber mit einer 16-mm-Kamera, die statisch eingesetzt wurde (bei den Unterwasseraufnahmen mit einem in Eigenkonstruktion verfertigten wasserdichten Kameragehäuse wurde ihm assistiert); das Material montierte er eigenhändig zu Hause. Die Musik in verschiedenen Modulationen bestellte er – gleichsam ab Konserve – bei der Chapell Music in London und schnitt sie, die Kommentare wurden in den meisten Fällen von Kunz selber verfasst. Musik und Kommentar liefen bei den Vorführungen ab einem Tonbandgerät; eine Bild-/Ton-Abweichung von einer oder zwei Sekunden fiel nicht ins Gewicht. (Auf diegetischen Ton verzichtete er, mit Lippensynchronizität hatte er sich nicht abzugeben.) Nicht nur der einzelne Film, sondern auch der Kommentar sowie die Programmhefte (die selbstverständlich reich bebildert waren und teilweise in einer retuschierten Version neu gedruckt werden mussten) hatten nun die jeweilige kantonale Zensur zu durchlaufen. Nach Erlaubnis wurde das Patent für die Vorführung gelöst, bevor die Säle reserviert und daraufhin die Annoncen in den Zeitungen aufgegeben und allenfalls Kleinplakate ausgehängt werden konnten. Schliesslich fuhr Kunz selbst mit seinem Projektor, den Filmrollen, einem Tonbandgerät und den Bändern im Kofferraum durch die Schweiz, bei Terminkollisionen halfen Bekannte aus.

Zurück zu Nous irons à l’Ile du Levant. Inzwischen war auch die Abfederung des Hauptprogramms mittels Begleitvorträgen entbehrlich. Vielmehr stellte Kunz im Film allerlei Schauwerte in den Vordergrund: In der ersten Hälfte der «fröhlichen Filmreise mit drei entzückenden Nordländerinnen» ist der Weg das Ziel. Über Hamburg, das Ruhrgebiet (mit einem Picknick neben der Autobahn) und Rothenburg geht es an den Rheinfall, dann nach Zürich und schliesslich an die Côte d’Azur. Erst die zweite Hälfte beinhaltet dann die Erlebnisse auf Héliopolis und ist, wie das viersprachige Programmheft bemerkt, «dem Ferienleben auf dieser Paradiesinsel der Naturisten gewidmet: Wir erleben in bunter Folge Camping, Spiele, Gymnastik und selbst den Besuch einer Kirche.» Nous irons à l’Ile du Levant erfuhr am 6. Februar 1957 im Festsaal des Stadt-Casinos Basel seine Schweizer Uraufführung.13 Im Wissen um den Publikumszuspruch buchte Kunz den Saal gleich für sechs Abende. Im Vorprogramm wertete er seinen mittlerweile sechs Jahre alten Auftragsfilm Ferienparadies Lötschberggebiet nun auf eigene Rechnung aus. Drei Vorstellungen im Volkshaus Biel folgten.

Gegenüber der Zürcher Woche hatte Kunz verlauten lassen, dass Nous irons à l’Ile du Levant «dezenter» als So leben Menschen sei, und liess sich im Artikel mit dem Fazit «Man trägt Höschen!» zitieren. Die Zürcher Polizeidirektion, die im Nachgang zum Zensurfall von So leben Menschen auf Druck des Kantonsrats ihre Praxis gegenüber Naturistenfilmen geändert hatte,14 folgte dieser Einschätzung, denn auch sie gab ihn – mit drei wenig bedeutsamen Schnittauflagen von «Nahaufnahmen» – frei. Am 21. Februar 1957 konnte daher die erste reguläre öffentliche Vorführung eines Naturistenfilms von Werner Kunz im Kanton Zürich stattfinden. Die Aufmerksamkeit war garantiert, und entsprechend mietete Kunz den Grossen Saal des Stadtzürcher Kongresshauses für drei Abende. Die Eintrittspreise entsprachen denjenigen normaler Kinos, und sämtliche drei Vorstellungen waren mit jeweils 2000 Personen ausverkauft. (Dass am Abend der letzten Vorstellung im Kongresshaus ebenfalls das Schneeberger-Ensemble gastierte und «Werke von Bruckner und Mozart» spielte, machte dem Film anscheinend keine Konkurrenz.) Die Berichte in den Zeitungen waren sich über den Film einig: «Spiesser und ‹Glüschtler› kommen nicht auf ihre Rechnung.» Im Gezeigten falle «jedes Attribut für eine sinnliche Reizwirkung weg», es sei «von einer Anständigkeit, die nah ans Biedere grenzt». Allenfalls wurde kritisiert, dass das Publikum (das sich aus Altersschichten «von 18 bis 80 Jahren» zusammensetzte) in die Pause entlassen wurde, «ohne dass man bisher etwas von Naturisten gesehen hätte».

Diese Einschätzungen schmälerten den Erfolg keineswegs: Nach vier Vorstellungen im Kursaal Bern und deren drei in La Chaux-de-Fonds wurden im April 1957 die Vorführungen im Zürcher Kongresshaus zweimal – nun mit dem Vorfilm Suk und Turkana, der 1953 gedreht worden war –, im Mai diejenigen im Basler Stadt-Casino dreimal wiederholt. Und weiter gings: zunächst für vier Vorstellungen ins Casino Winterthur, zwischenzeitlich aber auch zu bescheideneren Spielorten wie ins Hotel Löwen in Kreuzlingen oder in den Landhaussaal Schaffhausen (zuerst für zwei Vorstellungen, die «eine Stunde vor Beginn restlos ausverkauft» waren, daher nochmals für zwei Zusatzvorstellungen eine Woche später), wieder zurück ins Stadt-Casino Basel, dann ins Hotel Linde in Baden, ins Hotel Baer in Arbon und in den Schäfli-Saal in Amriswil. Es folgten Vorführungen im Theatersaal des Hotels National in Bern, im Konzertsaal Solothurn und im Hotel Sunne in Adliswil. Die Auswertung in der Welschschweiz erfolgte etwas später: 1958 wurde der Film in Neuchâtel, 1959 und 1960 mehrere Male in Lausanne sowie in Yverdon und in Le Locle gezeigt. – Soweit ersichtlich, fand die letzte der zeitnahen Verwertungen von Nous irons à l’Ile du Levant Mitte März 1961 (!) im Sternen-Saal Menzikon statt.

Verboten blieb der Film (zumindest) in den Kantonen Luzern, Freiburg und Genf – und Kunz reagierte darauf mit Marketing-Meisterstücken, in denen er sich die föderalistische Organisation der Filmzensur zunutze machte. Mitte März 1958 hatte der Luzerner Regierungsrat die Aufführung des Films verboten. Daraufhin platzierte Kunz im April in einer Luzerner Zeitung Anzeigen, in denen er für die anstehenden Wiederaufführungen im Kongresshaus in Zürich warb. Diese versah er mit dem Appell: «Aufgeschlossene Luzerner! Der Weg ins Zürcher Kongresshaus lohnt sich! Bilden Sie sich Ihre persönliche Meinung darüber, wie weit sich dieses Filmverbot rechtfertigen lässt!» Und nachdem die Genfer Polizeidirektion die Vorführung des Films im Februar 1960 untersagt hatte, liess Kunz ihn kurzerhand zweimal in der Grande salle communale im waadtländischen Coppet laufen. Dazu organisierte er – ganz Reiseleiter! – Reisebusse, welche die Interessenten an der Genfer Place Dorcière abholten, nach Coppet zur Vorführung und zurück fuhren. Das Medienecho zum Genfer Verbot und zu Kunz’ Gegenmassnahme scheint gross gewesen zu sein, und so führte er den Film erneut (und vermutlich nicht nur für die Genfer) dreimal in Lausanne auf. Er vergass nicht, in der Anzeige auf den Andrang hinzuweisen: «Vu le récent succès à Coppet – plus de mille personnes refusées – voici trois séances supplémentaires». Parallel zu dieser Verwertung war Kunz mit einem Rekurs gegen das Verbot an den Genfer Staatsrat gelangt, der Nous irons à l’Ile du Levant wenige Tage später freigab, worauf Kunz ihn – «Enfin à Genève!» – alsbald zehnmal im Genfer Théâtre Pitoëff zeigte. Auf das Verbot des Kantons Freiburg im Juli 1960 reagierte er zuerst damit, dass er den Film im nahen waadtländischen Payerne vorführte und zusätzlich in der Stadt Freiburg Flugblätter an die Haushalte verteilen liess, in denen er auf ebendieses Verbot hinwies und zudem die günstigsten Zugverbindungen nach Payerne bekanntgab.15

Die internationale Auswertung von Nous irons à l’Ile du Levant startete (wohl) im Juli 1957, als der Film im Kopenhagener Nygade Teatret unter dem Titel Vi ta’r til nudisternesparadis mit täglich fünf Vorstellungen anlief. Begleitet wurden diese jeweils von einem Live-Kürzestreferat, «Sol, sommer og skønhed», aufgrund dessen die Angelegenheit von Steuern befreit war. Er sollte dort über ein Jahr lang gezeigt werden... Im März 1958 lief der Film unter dem Titel Isle of Levant in London und Manchester an.16 (Er wurde allem Anschein nach 1966 erneut in England gespielt, jetzt unter dem die Wiederholung verschleiernden Titel A Look at the Isle of Levant.) Die Frankfurter Iltis-Film verlieh den Film als Lockender Süden in der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Auswertung des Films in den Vereinigten Staaten fand ebenfalls statt: Werner Kunz verkaufte die entsprechenden Rechte von Nous irons à l’Ile du Levant (zusammen mit denjenigen des späteren Films Naturisten-Ferien) an amerikanische Geschäftsmänner, die den Film anscheinend in den USA gross herausbrachten. Die Art und Dauer der Verwertung sowie ihr Publikum bleibt im Dunkeln – Spuren hat der Film in den USA jedenfalls hinterlassen: Dokumentiert sind fünf verschiedene Plakatvarianten, teilweise in spanischer Sprache (Isle of Levant und Mónica en la Isla del Amor).17

Naturisten-Ferien (1958)

Noch bevor die Schweizer Auswertung von Nous irons à l’Ile du Levant abgeschlossen war, hatte Werner Kunz bereits die Produktion seines nächsten Films Naturisten-Ferien in Angriff genommen. Im August 1958 hatte der 6. Weltkongress der Internationalen Naturisten-Föderation stattgefunden, und zwar im Park von Woburn Abbey, etwa 70 Kilometer nordwestlich von London. Der Besitzer dieses Landguts, Ian Russell, der 13. Herzog von Bedford, hatte sein Anwesen schon zuvor der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und nun für einige Tage den Naturisten überlassen.18 Inmitten der Flora und Fauna (Hirsche, Rehe, Bisons, Kängurus und Strausse) standen «Frühsport [...], musikalische Darbietungen, Diskussionsabende [und] Film- und Lichtbildervorführungen» auf dem Programm. Werner Kunz filmte das Treiben und interviewte zudem auch «His Grace, the Duke of Bedford», woraus «eine kurze, exklusive Einführungsansprache» entstand. Die erste Episode von Naturisten-Ferien war im Kasten. Die zweite wurde (wieder einmal) auf Sylt gedreht und erhielt nun erstmals eine zumindest rudimentäre Spielhandlung: Der britische Major Smith mit seinem Neffen Jacky und zwei schwedische Anhalterinnen begeben sich nach Sylt, wo sie laut Programmtext «alle möglichen und unmöglichen Erlebnisse» haben – allesamt aber bekleidet. Zuletzt entwischt Jacky an den FKK-Strand Abessinien, womit die Gelegenheit zu Nacktaufnahmen geboten war. Eine ähnliche Motivation ist in der zweiten Hälfte des Films dann nicht mehr nötig: In der dritten und vierten Episode besteht die Rahmenhandlung in einer simplen Reise zweier junger Frauen zur Ile du Levant und (als Premiere) zur korsischen Insel Cavallo. Von ihren Erlebnissen berichten sie postalisch einer daheimgebliebenen Freundin, die sich – frisch verheiratet – mit Hausarbeiten abzumühen hat. (Fürwahr ein Inhalt mit nur sanft revolutionärer Aussage!)

Die Zürcher Filmzensur gab Naturisten-Ferien nach einer Visionierung frei, und so konnte Werner Kunz den Film dann am 8. Dezember 1958 in Uraufführung im Grossen Saal des Kongresshauses in Zürich zeigen. Dabei wartete er mit einem erneuten Coup auf: Er liess «His Grace» zur Premiere einfliegen und lud die Presse zur Audienz mit dem Herzog im nahe gelegenen Nobelhotel Baur au Lac, was für den gewünschten Medienrummel sorgte. Im Vorprogramm präsentierte Kunz den bereits erwähnten Film Unbekanntes Algerien aus dem Programm So leben Menschen, der in Zürich ja noch nicht gelaufen war. Laut einem Zeitungsbericht war die Zugkraft der Naturistenfilme in Zürich nun nicht mehr ganz so gross wie zuvor – bei der Premiere seien von 1700 Plätzen «nur» deren 1200 besetzt gewesen –19, sie reichte aber immer noch dafür aus, dass Kunz im Januar und Februar des folgenden Jahres weitere fünf Vorstellungen von Naturisten-Ferien im Kongresshaus und im Grossen Saal des Volkshauses abhielt. Dieselbe Verwertungstour in der Schweiz, die sich schon bei Nous irons à l’Ile du Levant bewährt hatte, folgte ab Januar 1959; und auch dieser Film wurde im Ausland gespielt.

Naturisten im Schnee (1959)

Im September 1959 gastierte Kunz erneut mit Naturisten-Ferien für zwei Vorstellungen im Zürcher Kongresshaus, deren erste eine Benefiz-Vorstellung zugunsten tibetischer Flüchtlinge war.20 Im Vorprogramm zeigte er jetzt sein jüngstes Werk Naturisten im Schnee (Ein Sportsonntag in den Bergen). Dieses bewarb er mit den Worten «Ein Sujet erstmals im Film gezeigt!». Nach einem unverfänglichen Einleitungsteil, der kommune Wintersportaktivitäten (wie Skifahren, Eishockey oder Curling) zeigt, präsentiert der Hauptteil vier nur mit den erwähnten cache-sexes bekleidete Frauen, die Schneebälle werfen, Schneemänner bauen und Schlitten fahren.

Am 8. Juni 1960 erliess die Genfer Polizeidirektion ein Verbot gegen die Vorführung von Naturisten-Ferien und Naturisten im Schnee, das vom Staatsrat gestützt wurde. Kunz gelangte mit einem Rekursbegehren an das Schweizerische Bundesgericht, das in seinem Entscheid vom 7. Dezember 1960 die Einsprache gegen das Verbot von Naturisten-Ferien guthiess, jene gegen das Verbot von Naturisten im Schnee jedoch mit folgender Begründung abwies: «Les acteurs [in Nous irons à l’Ile du Levant und Naturisten-Ferien] se meuvent dans un cadre constitué essentiellement par la nature (vastes prairies, plages, mer) et avec lequel leur nudité n’est pas en désaccord. [...] Dans ces films il existe un certain rapport entre la nudité des acteurs et le cadre dans lequel ceux-ci se trouvent, les ébats de femmes nues dans la neige [in Naturisten im Schnee] éveillent l’impression d’une chose contraire à la nature, et les paysages qui passent sur l’écran ne paraissent servir que de prétextes à montrer au spectateur des femmes nues dans les positions les plus diverses».21

Die Grenzen des Habitats nackter Menschen wurden damit zwar wieder enger gezogen, aber zumindest Naturisten-Ferien war nun im Kanton Genf freigegeben. Kunz buchte umgehend (und wieder einmal) das Théâtre Pitoëff, diesmal gleich für 20 Abende hintereinander, eine Benefiz-Matinée für die Ferienkolonie «Vivre» inbegriffen. Wohl kurz darauf begann das Genfer Kino Rio, Naturisten-Ferien fünfmal täglich zu spielen, und für Vorstellungen desselben Films im Lausanner Kino Richemont sind (mindestens!) sagenhafte 78 Wochen mit zweimal täglich stattfindenden Vorstellungen belegt.

Neben der intensiven Auswertungstätigkeit der bislang erwähnten Filme in Saalvorstellungen stellte Werner Kunz bis zu seinem nächsten Langfilm Sonne, Meer und nackte Menschen von 1962 weitere vier Kurzfilme fertig, die bezeichnenderweise durch Umschnitte von bereits vorhandenem Material entstanden. So schnitt er Ferienfreuden am Nordseestrand aus Material von Naturisten-Ferien zusammen, Souvenirs d’Afrique, das er als Vorprogramm verwertete, entstand gar durch den Neuschnitt von Fremdmaterial, das Werner Kunz noch zu Zeiten des Club Ciné-Amateurs von einem Klubmitglied erstanden hatte.

Naturistenfilme im Kino

Wie gesehen, hat Werner Kunz während sechseinhalb Jahren, vom August 1954 bis im März 1961, mit seinen Filmen Schweizer Mehrzwecksäle bespielt. Spätestens aber im Laufe des Jahres 1960 begann sich die Situation zu ändern, indem nun ausländische Naturistenfilme zur Vorführung in den ordentlichen Kinos angemeldet wurden. Sie wurden – zumindest in Zürich – meist mit nur wenigen Kürzungen freigegeben, so etwa Anfang 1960 Nudist Paradise (Charles Saunders, GB 1958), der ebenfalls mit Material vom Kongress auf Woburn Abbey aufwarten konnte, im Sommer dann Sehnsucht nach Sonne (Alexander Baege, D 1958) und – ganze sechs Jahre nach Erscheinen – Garden of Eden (Max Nosseck, USA 1954). Im Kanton Zürich verboten wurde hingegen Hideout in the Sun (Aufruhr im Nudistencamp, Doris Wishman, USA 1960): In seinem Rekurs gegen die Verfügung erklärte der Verleiher, dass die Nacktdarstellungen in Hideout in the Sun «bedeutend harmloser» seien als diejenigen, die in den Filmen von Werner Kunz bereits zugelassen worden seien. Die Kunz’schen Filme waren mittlerweile also zur Referenzgrösse geworden.22 Im Oktober 1961 konnten Some Like it Cool (Michael Winner, GB 1961), ein Jahr später Nudes of the World (Arnold Louis Miller, GB 1961) ohne weitere Inhaltsbeschränkungen gespielt werden. Im Oktober 1962 fanden dann während einiger Tage in Basel «Sonderveranstaltungen» statt, die zwei Filme von Michael Keatering (d. i. Edward Craven Walker), Nudist Holiday (d. i. Travelling Light, GB 1959) und Sunswept (GB 1961), im Doppelprogramm beinhalteten. Und nach einigen Schnitten lief im April 1963 Naked – as Nature Intended (George Harrison Marks, GB 1961).

Indem seine Produktionen die zensorische Bewilligungspraxis veränderten, hatte Kunz ironischerweise eben diesen Filmen den Weg ins Kino geebnet, die ihn nun konkurrenzierten und ihm die lukrative Saalauswertung seiner eigenen Erzeugnisse verunmöglichten. Daher ergriff er Massnahmen, um seine Filme ebenfalls in den Kinos zeigen zu können. Er liess seinen jüngsten, noch auf 16-mm-Film gedrehten Langfilm Sonne, Meer und nackte Menschen (Impressionen aus Korsika) auf 35-mm-Material umkopieren und über die Zürcher Victor-Film verleihen, um ihn in «guten Kinos» zeigen zu können. Die Premiere fand im Oktober 1962 gleichzeitig in den Stadtzürcher Kinos Walche und Stauffacher statt. Die Regie des Films hatte Kunz an Alexander Swiagenin, den damaligen Chef der Kantonalzürcher Filmzensurkommission, übertragen. Dies bot jedoch keine Gewähr dafür, dass der Film unbeanstandet die Zürcher Zensur passierte: Eine Sequenz mit nackten Turnern in Vorderansicht musste (wieder einmal) durch Aufnahmen ersetzt werden, «die die Teilnehmer in minimaler Bekleidung», also in cache-sexes, zeigen. Immerhin noch das erste Drittel des etwa 70-minütigen Films beinhaltete «typische Landschaftsbilder», danach folgte das naturistische Tun und Treiben auf der – man ahnt es – korsischen Insel Cavallo. Weiter trat er 1963 die Verleihrechte an Naturisten-Ferien und Naturisten im Schnee an die Rialto-Film ab, welche die beiden Filme 1964 erneut im Kanton Zürich zur Vorführung anmelden sollte. Diese wurden ab 18 Jahren freigegeben, und das Stadtzürcher Kino Stüssihof setzte sie mit vier täglichen Vorstellungen auf sein Programm, wo sie sich bemerkenswerte zwölf Wochen lang hielten.

1965 wurde Kunz eine Auftragsarbeit angeboten: Wohl aufgrund seiner offensichtlichen Routine engagierten ihn die Schweizer Produzenten Peter und Martin Hellstern dafür, den von Wolfgang Selnig begonnenen Film Die Oben-Ohne Story fertigzustellen. 1966/67 rezyklierte Kunz erneut älteres Material.

Sonnenuntergang

Mit seinem letzten Naturistenfilm kehrte Kunz gleichsam zu seinen Anfängen zurück: So badet die Welt hatte eine Laufzeit von knapp 90 Minuten und umfasste – in Cinemascope! – verschiedene Episoden, die Badesitten und -rituale in Asien, in Skandinavien und Moskau, aber auch im Berneroberländer Blausee zeigten. Das «moderne Nacktbaden» auf Korsika und Heilbäder auf Sylt fehlten selbstverständlich nicht. Der Erfolg war nur noch mässig: Die Naturistenfilme hatten Ende der 1960er-Jahre ihren Zenit überschritten. Mittlerweile forderten Aufklärungs- und eigentliche Erotikfilme die Zensurstellen heraus und zogen dabei die mediale Aufmerksamkeit auf sich. Folglich hatte sich Kunz erneut einer veränderten Situation anzupassen: Mit seiner nächsten Produktion, dem «Softsex»-Film Das bumsfidele Töchterinternat (Norbert Terry, 1969), den er in ganz Europa mit grossem Erfolg in die Kinos brachte, entsprach er den neuen Anforderungen.23 Bei seinem letzten Film, Das bumsfidele Heiratsbüro (engl./frz. Sex Connection, Charles Ferrer), der 1973 anlief, blieb der Kassenerfolg aus. Werner Kunz liess es mit dem Filmen nun gut sein. Der Markt hatte sich abermals grundlegend gewandelt: Mit der Produktionskadenz eines Erwin C. Dietrich etwa konnte er nicht mithalten, und auf die sich abzeichnende erneute Verschärfung der Filminhalte in Richtung hard-core-Pornografie wollte er verzichten.

Fest steht, dass Werner Kunz nach 1945 mit seinen Filmen die Nacktheit in der Schweizer Film- und Kinolandschaft entscheidend etabliert hat: Indem er seine Produktionen anfänglich durch lebensreformerische Beigaben abfederte, hatten zuerst einzelne, bald dann sämtliche Schweizer Zensurstellen nicht mehr viel an ihnen auszusetzen. Während Jahren hatte Kunz gleichsam die Monopolstellung bezüglich Nacktdarstellungen auf Schweizer Leinwänden inne. Mit seinen Naturistenfilmen, die bezüglich Produktion, Inhalt, Verwertung und ihrem Verhältnis zur Filmzensur als Schweizer exploitation-Filme in Reinkultur gelten dürfen,24 bereitete er jedoch auch der Konkurrenz das Terrain. Die Nachfolger konnten bald «noch gewagtere» Streifen spielen, womit sie dem «Vater von all dem» auf die Schultern stehen durften.

Neben den im vorliegenden Beitrag erwähnten Fundstellen finden sich meist kurze Erwähnungen zu Werner Kunz und/oder seinen Filmen in: Georg Pfitzner, Der Naturismus in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Hamburg 1964; Hervé Dumont, Geschichte des Schweizer Films: Spielfilme 1896–1965, Lausanne 1987, Rz. 301 und 313; Daniel Stapfer, «Zwischen Amden und Rümlang: Sexfilme aus Schweizer Produktion», in: Cinema 51 (2006) S. 54 –67, sowie Hervé Dumont / Maria Tortajada (Hg.), Histoire du cinéma suisse 1966–2000, Lausanne / Hauterive 2007, Bd. 2, Rz. 40 und 117.

Ich, der Verfasser, konnte mich für den vorliegenden Beitrag einerseits auf die Auswertung von Teilen des Privatarchivs von Werner Kunz sowie auf zwei längere Gespräche stützen, die ich im Januar und Mai 2012 mit ihm führen durfte. Dafür möchte ich Herrn Kunz meinen herzlichen Dank aussprechen. Andererseits floss Material ein, das ich im Rahmen meines Dissertationsprojekts zur Zürcher Filmzensur seit 1945 in den Staatsarchiven Basel-Stadt und St. Gallen zusammengetragen habe.

Eduard Fankhauser, Kampf und Sieg der FKK: 60 Jahre Wirken für die Volksgesundheit, Thielle 1984 (4., erweiterte Auflage von: ders., Nacktheit vor Gericht, Zihlbrücke 1930), S. 12.

Zumindest die rigorose Schweizer Fraktion um Werner Zimmermann und Eduard Fankhauser verstand unter den «menschlichen Schwächen» den Konsum der «Genussgifte» Alkohol und Tabak, und ausserdem war vegetarische Ernährung Pflicht (siehe dazu E. Fankhauser, «Schon alles vergessen?: Eine kritische Stellungnahme», in: Die Neue Zeit 114 [1954], S. 60f.). – Da die lebensreformerische Einbettung lange Zeit Bedingung der Vorführmöglichkeit von Freikörperkultur-Filmen war, wird im vorliegenden Beitrag hierfür der Begriff «Naturistenfilm» verwendet.

Siehe Eduard Fankhauser (wie Anm. 3), S. 49–53, sowie passim.

So zeigte der Lichtbund im Sommer 1932 in Basel, Bern, Biel, Burgdorf und Thun die Filme Sonnenmenschen und Lachendes Leben (Werner Zimmermann, Wächter der Sittlichkeit: Eine Antwort, Bern 1932, S. 9–11; siehe dazu Roland Cosandey, «Mais où sont nos films naturistes des années 30? Avis de recherche», in: Intervalles 55 [Herbst 1999], S. 56f.). Bei Sonnenmenschen handelt es sich vermutlich um den Film Sonnenkinder – Sonnenmenschen (Fritz Thies, D 1924) (siehe J[osef] M[ichael] Seitz, Die Nacktkultur-Bewegung: Ein Buch für Unwissende und Wissende, Dresden 1925, S. 80f.) An denselben Orten, nun jedoch auch in Zürich, wurde 1935/36 Zurück zur Natur (Hans Fischerkoesen, D 1930) gezeigt (siehe dazu Fankhauser [wie Anm. 3], S. 66). – 1938, 1939 und 1942 wurden Filme, die der Solothurner Zahnarzt und Naturist René Betge zum Teil auf dem «Lichtgelände ‹Die Neue Zeit›» am Neuenburgersee gedreht hatte, in verschiedenen Schweizer Ortschaften in geschlossener naturistischer Gesellschaft gezeigt (siehe dazu Die Neue Zeit 76 [1938], S. 142f., 83 [1939], S. 53, 85 [1940], S. 105, sowie 92 [1942], hinterer Aussendeckel).

Die Ehre des ersten Zürcher Opfers fällt Quai de Grenelle (Emil E. Reinert, F 1950) zu, bei dem die Zensur u. a. «die Szene im Variété, in welcher hinter der Bühne eine der Tänzerinnen mit nacktem Oberkörper erscheint», beanstandete.

Die folgenden Informationen sind den Klubberichten des Club Ciné-Amateurs, Genève, entnommen, die vom April 1948 bis November 1950 (Nr. 106–137) in Film-/Ciné-Amateur erschienen.

«Bereits bekannt» waren besagte Schönheiten der Ile du Levant den Mitgliedern des Genfer Filmklubs durch einen Film, der ebenfalls von Jean Rouiller stammte, jedoch noch in Schwarz-Weiss gedreht worden war.

Siehe bu., «Capitol: Wie Menschen leben», in: National-Zeitung Nr. 358 vom 6. August 1954.

Eduard Fankhauser, Ile du Levant / Sylt: FKK in der Schweiz, Thielle 1956, S. 6.

Zum Folgenden siehe r., «Der Polizeidirektor und der Nacktkulturfilm», in: Zürcher Woche Nr. 16 vom 20. April 1956, S. 4, sowie wr., «Zürcher werden nacktfilmmündig», in: Zürcher Woche Nr. 8 vom 22. Februar 1957, S. 5.

In verschiedenen Annoncen bekräftigte Werner Kunz die Güte des Gebotenen mit dem Hinweis, dass die «Welt-Premiere» des Films bereits in Paris stattgefunden habe, wo «sie in der überfüllten Salle Pleyel stürmischen Applaus erntete» – was zu beweisen wäre...

Siehe dazu «Fragen der Filmzensur vor dem Zürcher Kantonsrat», in: Neue Zürcher Zeitung Nr. 557 vom 28. Februar 1956, Blatt 2.

Siehe den Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom 20. September 1961 i. S. Kunz gegen Staatsrat des Kantons Freiburg (BGE 87 I 451).

Dort war er Teil eines Doppelprogramms zusammen mit Kenji Mizoguchis Akasen chitai (JAP 1956) und wurde nicht immer positiv beurteilt: «There is absolutely nothing wrong with Isle of Levant, except that it is dull and ugly and leaves you with the conviction that Nature’s Island is about the last place on earth you’d choose to go to» (The Observer vom 9. März 1958).

Eine englischsprachige Variante ist publiziert in Eric Schaefer, «Bold! Daring! Shocking! True!»: A History of Exploitation Films 1919–1959, Durham 1999, S. 110, wird dort jedoch fälsch­licher­weise dem bereits erwähnten L’Ile aux femmes nues zugeordnet; Mark Storey, Cinema Au Naturel: A History of Nudist Film, Oshkosh 2003, S. 111, druckt die hier abgebildete Variante ganz ohne weitere Zuordnung ab.

Siehe ck., «Wir blenden zurück auf den 6. INF-Weltkongress in England», in: Die Neue Zeit 116 [1959], S. 108–110.

te., «Film: Naturisten-Ferien», in: Volksrecht vom 12. Dezember 1958.

Dies besagte zumindest der Text der Anzeige in: Tagblatt der Stadt Zürich Nr. 228 vom 29. September 1959: «Der gesamte Reinerlös der Vorführung vom 29. September [1959] geht an den Dalai-Lama zur Verteilung an tibetische Flüchtlinge in Indien und Nepal.»

Nicht publizierter Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom 7. Dezember 1960 i. S. Kunz gegen Staatsrat des Kantons Genf.

Siehe Regierungsratsbeschluss Nr. 3837 vom 15. September 1960.

Freunde des aktionshaltigen Films werden sich vielleicht dafür interessieren, dass der Film in England unter dem Titel The Sexy Dozen angepriesen wurde.

Siehe Schaefer (wie Anm. 17), Kapitel 2–4 (zum US-amerikanischen exploitation-Film).

Für weitere Angaben siehe Dumont (wie Anm. 1), Rz. 301.

Für weitere Angaben siehe Dumont (wie Anm. 1), Rz. 313.

Für weitere Angaben siehe Dumont/Tortajada (wie Anm. 1), Rz. 40.

Für weitere Angaben siehe Dumont/Tortajada (wie Anm. 1), Rz. 117.

Filmografie*

1948 Voyage au pays du nord

1948 Mes vacances d’hiver à Davos

1948 Souvenirs de mon temps d’école

1948 Jam Session

1948 (Film über den «Grand prix motonautique 1948»)

1949 Rêverie

1950 Swing Serenade

1950 Un jour de mes vacances

1950 Allemagne du sud

1950 Allemagne du nord

1954 New York (ca. 20 Min.)

1954 Menschen im Sudan (ca. 20 Min.)

1954 Unbekanntes Algerien (ca. 20 Min.)

1954 Gesunder Geist, gesunder Körper (ca. 20 Min.)

1954 Sylt, Perle der Nordsee (ca. 20 Min.)

1954 L’Ile merveilleuse (z. T. aus Fremdmaterial; ca. 20 Min.)

1957 Nous irons à l’Ile du Levant / Wir fahren zum Naturisten-Paradies (Buch: Aage Justesen und Eugen Hübscher; 80 Min.)

1957 Suk und Turkana (Verbotenes Land) (gedreht 1953; 20 Min.)

1957 Ferienparadies Lötschberggebiet (gedreht 1952)

1957 Sonne auf der Haut (ca. 20 Min.?)

1958 Naturisten-Ferien (77 Min.)

1958 Ferienfreuden am Nordseestrand (Extrakt aus Naturisten-Ferien; ca. 20 Min.?)

1959 Naturisten im Schnee (Ein Sportsonntag in den Bergen) (24 Min.)

(1960) Danses sur l’Ile (ca. 20 Min.?)

(1961) Souvenirs d’Afrique (aus Fremdmaterial; ca. 20 Min.?)

1962 Sonne, Meer und nackte Menschen (Impressionen aus Korsika) (W. Kunz nur Produktion und z. T. Buch und Kamera; 71 Min.)25

1962 Ferientagebuch Teneriffa (10 Min.?)

1962 Frauen in der Sauna (6 Min.?)

1963 Mittsommernacht in Schweden (20 Min.)

1965 Die Oben-Ohne Story (Werner Kunz nur z. T. Regie und Kamera; 70 Min.)26

1966 So badet die Welt (z. T. aus Fremdmaterial; 89 Min.)

1966 Mädchen am Meer (erweiterter Neuschnitt von Teilen aus Sonne, Meer und nackte Menschen; ca. 20 Min.?)

1966 Sylt – salzige Luft und süsse Mädchen (Extrakt; ca. 20 Min.?)

1966 Sylt zwischen Sex und Sekt (20 Min.)

1966 Menschen an der Sonne (20 Min.)

1969 Das bumsfidele Töchterinternat (Werner Kunz nur Produktion und z. T. Kamera; 104 Min.)27

1973 Das bumsfidele Heiratsbüro (Werner Kunz nur Produktion und z. T. Buch; 84 Min.)28

* Wo nicht anders vermerkt, verantwortete Werner Kunz Produktion, Regie, Buch, Kamera, Schnitt und Kommentar; die Jahresangabe bezeichnet das Jahr der ersten dokumentierten Aufführung.

Matthias Uhlmann
*1972, Studium der Deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft, Filmwissenschaft und Kriminologie an der Universität Zürich, Abschluss mit einer Lizentiatsarbeit zur Film­zensur im Kanton Zürich von den Anfängen bis 1945. Seit Mai 2010 Teilnahme am Doktoratsprogramm Kino und audiovisuelle Dispositive: Diskurse und Praktiken des Netzwerk Cinema CH (finanziert durch den Schweizeri­schen Nationalfonds) mit einem Dissertations­projekt zur Zürcher Filmzensur seit 1945. Seit 2011 Mitglied der CINEMA-Redaktion.
(Stand: 2016)
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